Kopie des Mietvertrages

 

Auf Wunsch senden, faxen oder mailen wir Ihnen diesen Mietvertrag zu. Diesen müssen Sie dann unterschrieben und mit Ihren Daten ausgefüllt zurücksenden, faxen oder mailen.

Es genügt uns aber auch die Kopie Ihrer Flugbuchung, damit wir wissen, dass Sie tatsächlich Intensionen haben nach Teneriffa zu reisen. Die Bezahlung ist in bar bei Wohnungsübergabe.

Dieses System hat bis jetzt sehr gut funktioniert dank gegenseitigem Vertrauen von uns an Sie und von unseren Kunden an Ferienwohnung Teneriffa!

  

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Vermittlung von Ferienunterkünften und Dienstleistungen auf den Kanarischen Inseln

Adresse: Verdugo y Massieu 10
38320 La Laguna -Tenerife - Islas Canarias – España
Tel + Fax : +34 922 660418
e-mail : mail@ferienwohnungteneriffa.de                                                                                    

 

 Vereinbarung über die Vermittlung einer Ferienunterkunft:

Ferienwohnung Teneriffa  vermittelt an : 

Frau / Herr :   

 

Mit Wohnsitz in:

 

Pass Nr. oder ID :

 

Ausgestellt :

 

Anzahl Personen :

 

Eine Ferienunterkunft in :  

 

Beschreibung der Ferienunterkunft :

 

Für eine Mietdauer von Tagen :

 

Vom - Bis :

 

Tages-Mietpreis :

 

Endreinigung :

 

Transfer :

 

Andere Dienstleistungen :

 

TOTAL :

 

Voranzahlung :

 

Restzahlung bei Schlüsselübergabe:

 

Bemerkungen :

 

 

 

                                                           

                             Bitte Seite 2 vorher durchlesen !

                                                           

 Der  Kunde :                                                                   Der Vermittler :
                                                                                                     Rolf Hallwyler
                                                                                                     Ferienwohnung Teneriffa                                             Datum                                                                 Unterschrift
                                                                                                                 

 Seite 2

Vereinbarung über die Vermittlung einer Ferienunterkunft:

Bezahlung, Übergabe, Mietabbruch

  1. Ferienwohnung Teneriffa  (nachfolgend  genannt)  vermittelt eine Ferienunterkunft  an den Kunden (nachfolgend  genannt ).
  2. Auf  Seite 1 werden  Adresse von B, Ort, Situation, Typ, Anzahl Schlafzimmer, Miet-Datum, Miet-Dauer, Preis, Zahlungsart, Anzahlung und Restbezahlung  der Ferienunterkunft vereinbart.
  3. B akzeptiert die hier aufgeführten Vereinbarungen, einschliesslich Preis und Zahlungsart.
  4. Kreditkarten und Checks sind nicht akzeptiert als Zahlungsart.
  5. Die Anzahlung kann spätestens einen Monat vor Miet-Beginn zurückgefordert werden unter plausiblen Begründungen wie berufliche Gründe, Schwangerschaft Krankheit, Todesfall, etc. Speziell bei Langzeitvermietungen können dem Eigentümer grössere Schäden entstehen durch Nicht-Einhaltung einer Reservierung.
  6. Bei vorzeitigem Abbruch des Ferienaufenthaltes durch B unter plausiblen Gründen werden nur Mietdauern von mehr als einer Woche von A an B zurück erstattet. Die laufende Woche nicht eingerechnet. (Montag bis Montag)
  7. B verpflichtet sich pünktlich am vereinbarten Datum die Mietunterkunft zu übernehmen. A übernimmt keine Haftung für unpünktliches Erscheinen von B am vereinbarten Treffpunkt, provoziert durch Streiks, Naturereignisse oder Einflüsse von Dritt-Personen.
  8. A verpflichtet sich die Ferienunterkunft in einwandfreiem Zustand  am festgelegten Datum und Uhrzeit an B zu übergeben oder sich am vereinbarten Treffpunkt einzufinden. Durch A verursachte Verzögerung der Mietdauer wird durch A in Relation und Landeswährung an B ersetzt.
  9. Auf Wunsch von B kann bei Schlüsselübergabe eine Material-Liste zusammen erstellt werden.
Haftung
  1. A ist nicht verantwortlich für Schäden verursacht an der Ferienunterkunft von B, sei es durch Trunkenheit, Drogen, Vandalismus, Geisteskrankheit, oder  andere  bei Vereinbarungserklärung unterschrieben an A verschwiegene Faktoren.
  2. Schäden werden direkt von B an A spätestens bei Abreise-Datum gemeldet und vergütet.
  3. A besitzt das Recht bei gravierendem Fehlverhalten von B, diesen aus der Mietunterkunft auszuweisen,rückerstattend den schon bezahlten Mietbetrag abzüglich die schon gemieteten Tage und Kosten die durch das Fehlverhalten entstanden sind. In solch einem Falle muss der Hausbesitzer und die Orts-Polizei (Policia Local) anwesend sein.
  4. A haftet nicht  für korperliche Schäden oder Unfälle  von B oder durch diesen produzierte an Dritt-Personen.
Dienstleistungen, Gerichts-Stand
  1. A ist während des Ferienaufenthaltes von B in der in der Vereinbarung angegebenen Ferienunterkunft alleiniger Ansprechpartner von B, betreffend Problemen, Mängeln, Fragen oder  Mietverlängerung  der Ferienunterkunft.
  2. A  ist bestrebt  an B einen positiven Eindruck über die Ferienunterkunft und das Umfeld zu hinterlassen und ist immer bereit  bei Fragen und Wünschen  seitens B behilflich zu sein.
  3. Andere Dienstleistungen wie Ausflüge, Autovermietung, Telefon, Kurse, etc. werden separat berechnet.
  4. Gerichts-Stand ist Santa Cruz de Tenerife.

Einverstanden mit den oben aufgeführten Artikeln:

Der KundeOrt und Datum: